Ist das Energielabel in allen EU-Ländern gleich?
Ja. Das Label für Fernseher und andere elektronische Displays ist in der gesamten EU gleich und enthält keine länderspezifischen Texte. Das Produktdatenblatt ist in der Datenbank EPREL abrufbar.
Fünf Prüfpunkte, bevor Sie Fernseher für ein anderes EU-Land bestellen.
Viele Fernsehermodelle werden in der gesamten Europäischen Union verkauft, doch nicht jedes Gerät ist für jedes Land geeignet. Wenn Sie Fernseher für den Weiterverkauf in einem anderen EU-Markt kaufen als dem, für den sie hergestellt wurden, prüfen Sie vor der Bestellung diese Punkte.
Digitales Antennen-, Satelliten- und Kabelfernsehen nutzt die Standards DVB-T2, DVB-S2 und DVB-C, doch Codecs, Senderlisten und Pay-TV-Module (CI+) können sich von Land zu Land unterscheiden. Prüfen Sie, ob der Tuner die im Zielland verwendeten Standards unterstützt, insbesondere für den Antennenempfang.
Die meisten EU-Länder verwenden Stecker vom Typ C und F (Schuko), aber nicht alle: Italien nutzt auch Typ L, Irland, Malta und Zypern verwenden Typ G. Das mitgelieferte Kabel muss zum Zielmarkt passen.
Seit dem 13. Dezember 2024 verlangt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, dass Produkten klare Anleitungen und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache beiliegen, die der Mitgliedstaat des Verkaufs festlegt. Prüfen Sie auch die Menüsprachen und gegebenenfalls das Layout von Fernbedienung oder Tastatur.
Das Energielabel für elektronische Displays einschließlich Fernsehern ist EU-weit harmonisiert: Seit dem 1. März 2021 nutzt es die Skala A–G, mit einer Klasse für SDR- und einer eigenen Klasse für HDR-Inhalte. Der QR-Code führt zur Datenbank EPREL. Händler müssen das Label gut sichtbar zeigen, auch im Online-Verkauf.
Nach der Richtlinie 2012/19/EU gilt in der Regel als Hersteller, wer Elektrogeräte aus einem anderen Land in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringt; er muss sich im dortigen WEEE-Register eintragen. Für Hersteller im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f Ziffer iv der Richtlinie 2012/19/EU, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind und Elektrogeräte im Fernabsatz direkt an Endnutzer in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen, in dem sie nicht niedergelassen sind, schreibt Artikel 17 Absatz 2 die Benennung eines Bevollmächtigten in diesem Bestimmungsmitgliedstaat vor. Diese Pflicht ist von der Möglichkeit nach Artikel 17 Absatz 1 für die dort genannten Hersteller zu unterscheiden. Prüfen Sie die jeweilige Rolle und die nationalen Pflichten für das konkrete Geschäft. Die Produkte müssen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen.
Senden Sie Ihre Anfrage dann über das Kontaktformular oder sehen Sie sich die Seite Fernseher im Großhandel an.
Ja. Das Label für Fernseher und andere elektronische Displays ist in der gesamten EU gleich und enthält keine länderspezifischen Texte. Das Produktdatenblatt ist in der Datenbank EPREL abrufbar.
Oft ja, wenn er die Anforderungen des Ziellandes erfüllt: kompatibler Tuner, passender Stecker, Anleitungen und Sicherheitsinformationen in der vorgeschriebenen Sprache und WEEE-Registrierung desjenigen, der ihn auf diesem Markt in Verkehr bringt.
Ja. Jedes Angebot wird nach dem angegebenen Zielmarkt erstellt: Nennen Sie Land und Vertriebskanal bereits in Ihrer ersten Anfrage.